Teilnahmebedingungen

1 Allgemeines

(1) Die Teilnahme an der Veranstaltung „Euro20+“ der Deutschen Bundesbank, Wilhelm-Epstein-Str. 14, 60431 Frankfurt am Main (im Folgenden „Veranstalter“ genannt), die am 29. und 30. November 2024 stattfinden soll, unterliegt den folgenden Teilnahmebedingungen. Mit der unter 2 (1) und (2) beschriebenen Registrierung werden die Teilnahmebedingungen verbindlich anerkannt.

(2) Der Veranstalter möchte mit dem Event Euro20+ junge Menschen im Alter zwischen 18 und 30 Jahren (im Folgenden „Teilnehmer“ genannt) zusammenbringen, um mit ihnen über zentrale Themen der Zukunft Europas und des Euros zu diskutieren. Neben einem Town-Hall-Interview mit Bundesbankpräsident Dr. Joachim Nagel geht es dem Veranstalter darum, durch interaktive Workshops junge Menschen, Fachexperten/innen der Bundesbank und externe Speaker/innen miteinander ins Gespräch zu bringen.

2 Teilnahmevoraussetzungen

(1) Um an Euro20+ teilzunehmen, ist zunächst eine Registrierung auf der hierfür eingerichteten Bewerbungsplattform auf der Webseite euro20plus.de erforderlich. Registrierungsberechtigt sind ausschließlich volljährige Personen, die am 29. November 2024 mindestens 18 Jahre und höchstens 30 Jahre alt sind (im Folgenden „Bewerber“ genannt). Nicht zur Registrierung und Teilnahme berechtigt sind Mitarbeiter/innen des Veranstalters. Die Registrierung ist ebenso wie eine etwaige spätere Teilnahme kostenlos.

(2) Für die Registrierung ist die Angabe der eigenen E-Mailadresse, des Vor- und Nachnamens, des Alters, des Geschlechts, des Wohnorts sowie von Ausbildung/Studiengang/Beruf und Informationen zur Motivation an der Teilnahme erforderlich.

(3) Ist die Bewerbung erfolgreich, erhält der Bewerber eine E-Mail mit der Aufforderung seine Teilnahme zu bestätigen.

(4) Bewerbungen werden bis Mitte November 2024 angenommen. Der Veranstalter behält sich vor, bei großem Interesse den Bewerbungszeitraum vorzeitig zu beenden. 

(5) Die Teilnehmerzahl für Euro20+ ist begrenzt. Der Veranstalter behält sich daher vor, Bewerber nicht zur Teilnahme an Euro20+ zuzulassen. Die Bewerber werden vom Veranstalter danach ausgewählt, wie überzeugend das von ihnen bekundete Interesse an den Themen der Veranstaltung ist und dass eine Vielfalt hinsichtlich der vertretenen Regionen, Geschlechter und Studiengänge erreicht wird.

(6) Die Bewerber werden spätestens bis zum 20. November 2024 darüber informiert, ob sie an Euro20+ teilnehmen dürfen. Die Profile nicht berücksichtigter Bewerber werden vom Veranstalter anschließend gelöscht.

3 Vorgaben für die Profilinhalte

(1) Der Bewerber/Teilnehmer verpflichtet sich, sämtliche Daten zu seiner Person wahrheitsgemäß anzugeben und aktuell zu halten. Sollte es zu Änderungen kommen, so wird der Bewerber/Teilnehmer dies dem Veranstalter mitteilen.

(2) Der Bewerber/Teilnehmer ist dafür verantwortlich und stellt sicher, dass seine übermittelten Profilinformationen keine anstößigen oder sittenwidrigen Inhalte sowie solche, die keinen oder nur einen unzureichenden Bezug zu Euro20+ haben, enthalten. Außerdem ist er dafür verantwortlich und stellt sicher, dass seine Profilinhalte keine Rechte Dritter (insbesondere Persönlichkeitsrechte, Urheber- und Leistungsschutzrechte, Markenrechte) verletzen und auch im Übrigen nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Die jeweiligen Nachweise (wie z.B. eine Einverständniserklärung von in den Profilinhalten erkennbaren Dritten) sind auf Nachfrage des Veranstalters vorzulegen. Es dürfen keine Links gesetzt werden, die auf rechtsverletzende Inhalte auf Drittseiten verweisen.

(3) Im Falle eines Verstoßes gegen die in (1) und (2) genannten Regelungen ist der Veranstalter berechtigt, den entsprechenden Bewerber/Teilnehmer von dem Bewerbungsverfahren/der Teilnahme an Euro20+ auszuschließen und sein Profil auch ohne vorherige Ankündigung zu sperren und/oder zu löschen.

4 Recht des Veranstalters zur Verschiebung, Verlängerung, Unterbrechung, Beendigung und Absage

(1) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Bewerbungsverfahren und/oder Euro20+ teilweise oder vollständig vorzeitig zu beenden, zu verlängern oder zu unterbrechen.

(2) Der Veranstalter ist berechtigt, das Bewerbungsverfahren und/oder Euro20+ jederzeit aus wichtigem Grund abzusagen oder zu beenden. Ein solcher liegt insbesondere dann vor, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung des Bewerbungsverfahrens oder von Euro20+ nicht gewährleistet werden kann.

(3) In allen vorgenannten Fällen sind Ansprüche des Bewerbers/Teilnehmers wegen etwaiger Schäden oder vergeblicher Aufwendungen ausgeschlossen. Eine Haftung des Veranstalters nach Maßgabe von 5 (3) dieser Bedingungen bleibt unberührt.

5 Haftungsausschluss und Haftungsfreistellung

(1) Der Veranstalter bemüht sich, eine permanente Erreichbarkeit seiner Server zu gewährleisten. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich des Veranstalters liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.), nicht zu erreichen ist.

(2) Für den Verlust oder die Unvollständigkeit der durch den Bewerber/Teilnehmer übermittelten Daten übernimmt der Veranstalter keine Haftung, es sei denn, der Verlust oder die Unvollständigkeit beruhen auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Veranstalters oder seiner Mitarbeiter.

(3) Für die Verletzung sonstiger Pflichten haftet der Veranstalter nur bei grobem Verschulden. Vorstehende Haftungsausschlüsse und -begrenzungen finden keine Anwendung auf die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; insoweit haftet der Veranstalter nach den gesetzlichen Bestimmungen. 

(4) Für die Richtigkeit der erteilten Auskünfte ist allein der Bewerber/Teilnehmer verantwortlich. Eine Inanspruchnahme durch Dritte verantwortet der Bewerber/Teilnehmer, wenn er Inhalte verwendet, an denen er nicht die erforderlichen Rechte besitzt oder die anderweitig gegen geltendes Recht verstoßen. Der Veranstalter wird insoweit von der Verpflichtung zur Zahlung eines Schadensersatzes vom Bewerber/Teilnehmer freigestellt. Sollte ein Bewerber/Teilnehmer falsche Angaben machen oder von ihm bereitgestellte Inhalte gegen geltendes Recht verstoßen, stellt der betroffene Bewerber/Teilnehmer den Veranstalter von jeglicher daraus resultierenden Haftung gegenüber Dritten frei.

6 Datenschutz

(1) Die vom Bewerber/Teilnehmer übermittelten personenbezogenen Daten werden unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verarbeitet. Die Daten werden ausschließlich zum Zwecke der Durchführung und Abwicklung von Euro20+ verwendet. Die Daten werden spätestens sechs Monate nach Veranstaltungsende gelöscht.

(2) Näheres zum Thema Datenschutz kann der Datenschutzerklärung des Veranstalters entnommen werden.

7 Wirksamkeit / Geltendes Recht

(1) Sollten Teile oder einzelne Formulierungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Teile in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt. Die Änderung der Teilnahmebedingungen bleibt vorbehalten.

(2) Für diese Teilnahmebedingungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Stand: 01.10.2024